Strategie & Kulturpolitik in Europa - passt das wirlich zusammen?

Beinahe wäre es uns entgangen: Kulturpolitik soll eine strategische Rolle in Europa einnehmen - so die aktuelle Meinung der EU-Kommission in einer “Mitteilung über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung” vom 10. Mai 2007.

Derzeit das wichtigste Dokument zur Kulturpolitik für den, der “Beamtenchinesisch” mag! http://www.ec.europa.eu/culture/eac/communication/comm_de.html

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Wissenschaftliche Dienste zur Kulturpolitik

Die drei wichtigsten wissenschaftlichen Dienste für Kulturpolitik in der Bundesrepublik sind aus subjektiver Sicht:

  1. Zentrum für Kulturforschung (ZfKf) Bonn. (www.kulturforschung.de). Ältestes Forschungsinstitut aus der früheren Bundesrepublik. Wichtigstes Werk: “Künstlerreport” und die Folgen: Einführung der Künstlersozialversicherung (KSK).
  2. Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesllschaft, Haus der Kultur, Bonn. (www.kupoge.de/ifk). Zahlreiche Publikationen zur Kulturpolitik u.a. Referenzwerk: “Jahrbuch für Kulturpolitik”, jährlich seit 2000, aktueller Band “Jahrbuch für Kulturpolitik 2007″.
  3. Wissenschaftlicher Dienst (WD) des Deutschen Bundestages, Fachbereich Kultur und Medien (http://www.bundestag.de/bic/analysen/index.html). Der WD berät die Abgeordneten und erstellt zahlreiche Kurzbeiträge zu Basisbegriffen der Kulturpolitik, z.B. Kulturelle Vielfalt, Kulturfinanzierung, Kulturwirtschaft, aber auch zu Begriffen wie webblogs, second life, etc. Basistext zur deutschen Kulturpolitik von Otto Singer.

Weitere Quellen:

  • Deutscher Kulturrat/Max Fuchs (Professor für Kulturpolitik). Grundlegende Beiträge zur nationalen und internationalen Kulturpolitik.
  • Albrecht Göschel (ehem. Deutsches Institut für Urbanistik). Wichtigster Vertreter zur theoretischen Fundierung der kommunalen Kulturpolitik
  • Institut für Kulturpolitik der Uni Hildesheim. (www.uni-hildesheim.de/de/ kulturpolitik.htm). Erster und bisher einziger deutscher Lehrstuhl für Kulturpolitik und Kulturmanagement. Spezialisiert vorwiegend auf Kulturmanagementausbildung und Lehre.
  • Institut für Kulturmanagement der PH Ludwigsburg (www.kulturmanagement.ph- ludwigsburg.de). Spezialisiert auf Kulturmanagementausbildung. Nützliches Lehrbuch “Kulturpolitik. Eine Einführung” von Armin Klein, entstanden aus dem Lehrbetrieb.

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Kulturpolitik der vierten Ebene

Neben den Kulturpolitikern und Kulturbeamten aus Bund, Ländern und Gemeinden (drei Ebenen) gibt es eine vierte Akteursebene der Kulturpolitik: die Kulturverbände und Kulturorganisationen.

Zu den wichtigsten Verbänden mit bundesweiter Austrahlung zählen

  • der “Deutsche Kulturrat”, Dachverband vieler Kultur- und Spartenverbände
  • die “Kulturpolitische Gesellschaft”, wichtigster Sammelverband für kulturpolitisch Interessierte Menschen und Organisationen, quer durch alle politische Lager.

Der Kulturrat (www.kulturrat.de) hat sich inzwischen ein beachtliches Gehör in der Öffentlichkeit verschaffen können - schon allein durch seine alle 2 bis 3 Tage produzierten Pressemitteilungen, die über alles berichten, was sich in der Kulturszene oder in der Kulturpolitik “gerade bewegt”.

Die Kulturpolitische Gesellschaft (www.kupoge.de) bietet ihren Mitgliedern und der interessierten kulturellen Öffentlichkeit, zahlreiche Gelegenheiten zur Debatte, zuletzt beim 4. Kulturpolitischen Kongress “kultur.macht.europa” in Berlin im Juni 2007. Sie arbeitet immer wieder an “bedeutenden” Erklärungen zur Lage der Kulturpolitik

Europa Erklärung zu “europa.macht.kultur” vom Juni 2007

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14400 Kulturpolitiker in Städten und Gemeinden?

In Deutschland existieren rund 14.400 Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie alle geben Geld für die “große” und “kleine” Kultur aus. Die Städte und Gemeinden betreiben Kulturförderung als einen Teil ihres kommunalen Selbstverständnisses und lassen sich das auch etwas kosten. Insgesamt erreicht die Kulturförderung ein Bruttovolumen von 6,1 Milliarden Euro* (Jahr 2003).

Mit 53 Prozent (3,3 Mrd. Euro) sind die großen und mittleren Städte Hauptträger der gemeindlichen Kulturfinanzierung, da hier vor allem die kostenintensiven Kunstinstitute wie die Theater, Museen, Orchester und Zentralbibliotheken stehen. 33 Prozent (2 Mrd. Euro) finanzieren die mittleren und kleinen, die so genannten kreisangehörigen Städte. Sie sind vor allem stark in der kulturellen Bildung (kleinere Bibliotheken, Musikschulen, Kunstschulen, etc) . Immerhin noch 14 Prozent (811 Millionen Euro) werden von den überwiegend ländlich geprägten Landkreisen und Gemeindeverbände an Kulturmitteln zur Verfügung gestellt. In manchen Regionen sind die Landkreise sogar die wichtigsten Träger von Kultureinrichtungen wie Volkshochschulen, Denkmalpflege, aber auch Musikschulen und kleinere Museen.

Allerdings haben nicht alle Städte und Gemeinden eigene Spitzenbeamte für Kultur oder eigene Kulturverwaltungen. Deshalb gibt es auf lokaler Ebene in Deutschland drei Spitzenverbände mit eigenen Kulturabteilungen und Kulturreferenten, die drei unterschiedliche lokale Akteure betreuen. Das sind

- der “Deutsche Städtetag (DST)” in Köln mit Kulturabteilung und für die großen und mittleren Städte in Deutschland zuständig

- der “Deutsche Landkreistag (DLT)” in Berlin mit Kulturreferat und für 323 Landkreisen in Deutschland zuständig

-und der “Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)” mitKulturreferat und für die mittleren und kleinen Städte und Gemeinden zuständig.

Alle drei zusammen bilden die “kommunalen Spitzenverbände” in Deutschland

*6,1 Milliarden Euro Bruttoausgaben entsprechen rund 3,6 Milliarden Grundmittel, die die Gemeinden aus eigenen Steuermitteln in die Kulturfinanzierung einbringen. Die restlichen Mitteln kommen aus Eigeneinnahmen der Kultureinrichtungen, aus Zuwendungen der Bundesländer oder aus privaten Zuschüssen.

Kulturausgaben der Gemeinden nach Einwohnergrößenklassen

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Wieviel Länder-Kulturminister gibt es?

16 Kulturminister/innen auf Länderebene (und einen 17. Kulturstaatsminister auf Bundesebene) gibt es in Deutschland Allerdings stimmt diese Zahl nicht mehr so ganz. Denn einige Bundesländer haben den Posten des Kulturministers in jüngster Zeit einfach gestrichen. In NRW, Schleswig-Holstein und Berlin agiert inzwischen der jeweilige Ministerpräsident in seiner Doppelfunktion auch als Kulturminister. Ob das eine Auf- oder Abwertung dieses politischen Amtes ist, sei dahin gestellt.

Ohnehin sind die faktisch wichtigen Vertreter die so genannten Leiter der Kultur- oder Kunstabteilungen, die es nach wie vor in jedem Land gibt. Diese 16 Ableitungsleiter für Kultur sind die mächtigsten Kulturbeamten der Republik. Sie treffen sich regelmäßig zweimal jährlich in einem eigenen Kulturausschuss und “informieren sich gegenseitig” über die aktuellen Entwicklungen in den Bundesländern. Abstimmungsnotwendigkeiten in der Kulturpolitik werden bei weitem nicht so dringlich gesehen, wie etwa im Bildungs- oder Wissenschaftssektor. Eher im Gegenteil ist die Auffassung verbreitet, dass jedes Land seine eigene kulturelle Profillandschaft entwickeln soll. Gegen eine solche “Profilierung” ist noch nicht einmal etwas einzuwenden, denn die Kunst wird sich hoffentlich überall unterschiedlich entwickeln können. Andererseits führt diese Haltung auch dazu, dass es selten zu einer übergreifenden oder gar nationalen Haltung der Bundesländer in Sachen Kulturpolitik kommt. Dadurch ist das Bild einer gesamtdeutschen Kulturpolitik oftmals nicht zu erkennen - für Betrachter aus dem Ausland schon gar nicht.

Daran ändert übrigens auch die schöne Einrichtung der “KMK” nichts. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich die “Kultusministerkonferenz”, die eine ständige Einrichtung in Bonn unterhält. Es ist nicht ganz einfach auf der Internetsite der KMK die Rubrik “Kultur” zu finden. Aber probieren geht über…

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Wer ist das Gesicht der Bundeskulturpolitik?

Kulturstaatsminister (der Bundesregierung) und Kulturausschuss (genauer: “Ausschuss für Kultur und Medien”) des Parlaments (”Bundestag”) sind die beiden wichtigsten Stellen auf der Ebene des Bundes (”federal level”).

Das wegen der Finanzen wichtige “Kulturministerium” des Kulturstaatsministers mit dem eigenartigen Namen “Beauftragter für Kultur und Medien” ist im eigentlichen Sinne kein Fachministerium, sondern eine Abteilung des Bundeskanzleramtes. Sinnigerweise könnte deshalb die deutsche Bundeskanzlerin auch unsere Kulturministerin genannt werden. Sie überläßt jedoch das gesamte Kulturgeschäft gerne ihrem Kulturstaatsminister, der eine Dienstwohnung im Bundeskanzleramt, dem Machtzentrum der Republik, inne hat. Immerhin!

Der “Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages” ist die wichtigste Instanz für gesetzgeberische Initiativen im Kultursektor. Die für Kultur zuständigen Abgeordneten sind sich meist parteiübergreifend einig, da der Kultursektor ein äußerst sensibles “Ökosystem” darstellt, welches nur gemeinsam weiter entwickelt werden kann. Die Gegner der Kulturabgeordneten sitzen eher in anderen Fachausschüssen, denen die Bedeutung der Kultur für die Gesellschaft jedoch oftmals nicht hinreichend erläutert wird.

Zu weiteren Instanzen auf Bundesebenen gehören das Bundesaussenministerium mit einer eigenen Kulturabteilung (”Auswärtiges Amt, Kulturabteilung”), die “Enquetekommission Kultur in Deutschland”, eine seit der letzten Wahlperiode ständig arbeitende Kommission des Parlaments, und verschiedene Fachministerien wie das Bundesarbeitsminsiterium (Künstlersozialversicherung), Bundesjustizministerium (Urheberrechtsfragen), Bundeswirtschaftsministerium (Design, Kulturwirtschaft, freie Berufe), usw. und nicht zu vergessen der Ausschuss für Kulturfragen beim Bundesrat.

Gerne werden in diesem staatlichen Geflecht der Kulturpolitik die so genannten “Nicht-Regierungsorganisationen” übersehen, wie z.B. der “Deutsche Kulturrat” oder die “Kulturpolitische Gesellschaft”. Sie nehmen jedoch eine zentrale Rolle in diesem Geflecht ein, denn sie erst artikulieren in der Regel die unmittelbaren Interessen und Bedürfnisse der Kulturszene und des ganzen Kultursektors. Daneben gibt es die sogenannten Mittlerorganisationen wie das “Goethe-Institut”, die “Deutsche UNESCO-Kommission” oder das Institut für Auslandsbeziehungen, die u.a. dafür Sorge tragen, dass die Verbindungen zum Ausland nicht abreissen.

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Wettbewerb Kulturpolitik

Kulturpolitik in Deutschland findet auf drei parallelen staatlichen Ebenen statt:

  • Kulturpolitik der Bundesregierung (Bundesebene)
  • Kulturpolitik der Bundesländer (Länder-/Regionalebene)
  • Kulturpolitik der Städte und Gemeinden (lokale/gemeindliche Ebene)

Hinzu kommt die vierte Ebene

  • Kulturpolitik der Verbände und Institutionen

Im Unterschied zu anderen europäischen (zentralistischen) Staaten sind die drei staatlichen Ebenen einander nicht hierarchisch untergeordnet, sondern Bund-Länder-Gemeinden stehen gleichwertig zueinander. Jede Stadt und Gemeinde, jedes Bundesland kann eine eigenständige Kulturpolitik betreiben, weil es ihr souveränes Recht ist. Zum Beispiel finanziert die Stadt Köln mit dem “Museum Ludwig” das bundesweit bedeutendste Museum des 20. Jahrhunderts. Zum Beispiel wird die international renommierte Semperoper in Dresden nicht von der Bundesregierung, sondern vom Bundesland Sachsen getragen. Zum Beispiel gehören die weltweit anerkannten “Münchner Philhamoniker” nicht dem Bund oder dem Bundesland Bayern, sondern sie werden von der Stadt München getragen und finanziert.

Finanziell tragen die regionalen Bundesländer und die lokalen Gemeinden/Städte die Hauptlast der deutschen öffentlichen Kulturfinanzierung. 90 Prozent der rund 8 Milliarden Euro (Zuwendungen) wird von den beiden Ebenen getragen, nur ca. 10 Prozent steuert die Bundesregierung bei. So ist es kein Wunder, wenn der deutsche Kulturstaatsminister bei seinen Besuchen im Ausland oder bei der EU meistens eine/n (oder mehrere) Kulturminister/in aus den Bundesländern an seiner Seite hat. Dies ist im Ausland nicht immer einfach zu verstehen, in Deutschland liegt staatliche Kulturpolitik eben schwergewichtig auf der mittleren Länderebene oder sogar der lokalen Ebene.

Neben der staatlichen “Drei-Einigkeit” existiert in Deutschland ein wichtiger vierter Träger der Kulturpolitik. Das sind die Kulturverbände, -Organisationen und -Institutionen, die meist unter dem Begriff “Freie Träger” zusammengefasst werden. Diese Ebene spielt im funktionalen Geflecht der gesamtdeutschen Kulturpolitik eine wesentliche Counterpart-Rolle, wenngleich ihre Finanzmittel meist auch aus staatlichen Quellen sprudeln.

Einstiegsartikel: Kulturpolitik, in: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik, Opladen 2003.

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