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Kulturpolitik der vierten Ebene

Neben den Kulturpolitikern und Kulturbeamten aus Bund, Ländern und Gemeinden (drei Ebenen) gibt es eine vierte Akteursebene der Kulturpolitik: die Kulturverbände und Kulturorganisationen.

Zu den wichtigsten Verbänden mit bundesweiter Austrahlung zählen

  • der “Deutsche Kulturrat”, Dachverband vieler Kultur- und Spartenverbände
  • die “Kulturpolitische Gesellschaft”, wichtigster Sammelverband für kulturpolitisch Interessierte Menschen und Organisationen, quer durch alle politische Lager.

Der Kulturrat (www.kulturrat.de) hat sich inzwischen ein beachtliches Gehör in der Öffentlichkeit verschaffen können - schon allein durch seine alle 2 bis 3 Tage produzierten Pressemitteilungen, die über alles berichten, was sich in der Kulturszene oder in der Kulturpolitik “gerade bewegt”.

Die Kulturpolitische Gesellschaft (www.kupoge.de) bietet ihren Mitgliedern und der interessierten kulturellen Öffentlichkeit, zahlreiche Gelegenheiten zur Debatte, zuletzt beim 4. Kulturpolitischen Kongress “kultur.macht.europa” in Berlin im Juni 2007. Sie arbeitet immer wieder an “bedeutenden” Erklärungen zur Lage der Kulturpolitik

Europa Erklärung zu “europa.macht.kultur” vom Juni 2007

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Wer ist das Gesicht der Bundeskulturpolitik?

Kulturstaatsminister (der Bundesregierung) und Kulturausschuss (genauer: “Ausschuss für Kultur und Medien”) des Parlaments (”Bundestag”) sind die beiden wichtigsten Stellen auf der Ebene des Bundes (”federal level”).

Das wegen der Finanzen wichtige “Kulturministerium” des Kulturstaatsministers mit dem eigenartigen Namen “Beauftragter für Kultur und Medien” ist im eigentlichen Sinne kein Fachministerium, sondern eine Abteilung des Bundeskanzleramtes. Sinnigerweise könnte deshalb die deutsche Bundeskanzlerin auch unsere Kulturministerin genannt werden. Sie überläßt jedoch das gesamte Kulturgeschäft gerne ihrem Kulturstaatsminister, der eine Dienstwohnung im Bundeskanzleramt, dem Machtzentrum der Republik, inne hat. Immerhin!

Der “Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages” ist die wichtigste Instanz für gesetzgeberische Initiativen im Kultursektor. Die für Kultur zuständigen Abgeordneten sind sich meist parteiübergreifend einig, da der Kultursektor ein äußerst sensibles “Ökosystem” darstellt, welches nur gemeinsam weiter entwickelt werden kann. Die Gegner der Kulturabgeordneten sitzen eher in anderen Fachausschüssen, denen die Bedeutung der Kultur für die Gesellschaft jedoch oftmals nicht hinreichend erläutert wird.

Zu weiteren Instanzen auf Bundesebenen gehören das Bundesaussenministerium mit einer eigenen Kulturabteilung (”Auswärtiges Amt, Kulturabteilung”), die “Enquetekommission Kultur in Deutschland”, eine seit der letzten Wahlperiode ständig arbeitende Kommission des Parlaments, und verschiedene Fachministerien wie das Bundesarbeitsminsiterium (Künstlersozialversicherung), Bundesjustizministerium (Urheberrechtsfragen), Bundeswirtschaftsministerium (Design, Kulturwirtschaft, freie Berufe), usw. und nicht zu vergessen der Ausschuss für Kulturfragen beim Bundesrat.

Gerne werden in diesem staatlichen Geflecht der Kulturpolitik die so genannten “Nicht-Regierungsorganisationen” übersehen, wie z.B. der “Deutsche Kulturrat” oder die “Kulturpolitische Gesellschaft”. Sie nehmen jedoch eine zentrale Rolle in diesem Geflecht ein, denn sie erst artikulieren in der Regel die unmittelbaren Interessen und Bedürfnisse der Kulturszene und des ganzen Kultursektors. Daneben gibt es die sogenannten Mittlerorganisationen wie das “Goethe-Institut”, die “Deutsche UNESCO-Kommission” oder das Institut für Auslandsbeziehungen, die u.a. dafür Sorge tragen, dass die Verbindungen zum Ausland nicht abreissen.

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Wettbewerb Kulturpolitik

Kulturpolitik in Deutschland findet auf drei parallelen staatlichen Ebenen statt:

  • Kulturpolitik der Bundesregierung (Bundesebene)
  • Kulturpolitik der Bundesländer (Länder-/Regionalebene)
  • Kulturpolitik der Städte und Gemeinden (lokale/gemeindliche Ebene)

Hinzu kommt die vierte Ebene

  • Kulturpolitik der Verbände und Institutionen

Im Unterschied zu anderen europäischen (zentralistischen) Staaten sind die drei staatlichen Ebenen einander nicht hierarchisch untergeordnet, sondern Bund-Länder-Gemeinden stehen gleichwertig zueinander. Jede Stadt und Gemeinde, jedes Bundesland kann eine eigenständige Kulturpolitik betreiben, weil es ihr souveränes Recht ist. Zum Beispiel finanziert die Stadt Köln mit dem “Museum Ludwig” das bundesweit bedeutendste Museum des 20. Jahrhunderts. Zum Beispiel wird die international renommierte Semperoper in Dresden nicht von der Bundesregierung, sondern vom Bundesland Sachsen getragen. Zum Beispiel gehören die weltweit anerkannten “Münchner Philhamoniker” nicht dem Bund oder dem Bundesland Bayern, sondern sie werden von der Stadt München getragen und finanziert.

Finanziell tragen die regionalen Bundesländer und die lokalen Gemeinden/Städte die Hauptlast der deutschen öffentlichen Kulturfinanzierung. 90 Prozent der rund 8 Milliarden Euro (Zuwendungen) wird von den beiden Ebenen getragen, nur ca. 10 Prozent steuert die Bundesregierung bei. So ist es kein Wunder, wenn der deutsche Kulturstaatsminister bei seinen Besuchen im Ausland oder bei der EU meistens eine/n (oder mehrere) Kulturminister/in aus den Bundesländern an seiner Seite hat. Dies ist im Ausland nicht immer einfach zu verstehen, in Deutschland liegt staatliche Kulturpolitik eben schwergewichtig auf der mittleren Länderebene oder sogar der lokalen Ebene.

Neben der staatlichen “Drei-Einigkeit” existiert in Deutschland ein wichtiger vierter Träger der Kulturpolitik. Das sind die Kulturverbände, -Organisationen und -Institutionen, die meist unter dem Begriff “Freie Träger” zusammengefasst werden. Diese Ebene spielt im funktionalen Geflecht der gesamtdeutschen Kulturpolitik eine wesentliche Counterpart-Rolle, wenngleich ihre Finanzmittel meist auch aus staatlichen Quellen sprudeln.

Einstiegsartikel: Kulturpolitik, in: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik, Opladen 2003.

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